Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2001
§1 Zustandekommen des Vertrages mit Internet PoP Nidda (IPN).
1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der IPN kommt mit
der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch IPN zustande.
IPN kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung
einer Bank abhängig machen.
2. IPN erhebt für Änderungen von bereits bestehenden
Benutzerkonten, soweit deren Umfang 2 Arbeitsvorgänge pro Monat
nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende
Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.
§2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung von IPN sowie aus den bezugnehmenden
Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der
Gesellschaft bereit oder kann angefordert werden.
2. Die Leistungen von IPN werden auf dem Gebiet der BRD auf der
Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen
Bundespost TELEKOM erbracht.
3. IPN behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern,
zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. IPN ist ferner
berechtigt Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10
entsprechend.
4. Soweit IPN kostenlose Dienste und Leistungen erbringt
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
§3 Kündigung des Vertrages
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von
4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung muss IPN
mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam
werden soll, zugehen.
§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet die Dienste von IPN sachgerecht
zu nutzen.
Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
Tarifliste zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer i. V. m. der dem
Kunden überlassenen Tarifliste fristgerecht zu zahlen;
b) dafür zu sorgen, das die Netzinfrastruktur oder Teile davon
nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
c) die Zugriffsmöglichkeit auf die IPN-Dienste nicht
missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Teilnahme an Diensten des IPN erforderlich
sein sollten;
e) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu
tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung
besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
f) IPN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldung);
g) im Rahmen des zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störungen erleichtern und
beschleunigen;
h) IPN innerhalb eines Monates:
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte
Änderung in der Person des Kunden;
- bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften,
Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen,
Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder
Kundengemeinschaften das hinzutreten oder ausscheiden
von Personen;
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der
Beziehung, unter der er in den Betriebsunterlagen von IPN
geführt wird, anzuzeigen.
2. Verstößt der Kunde gegen die in 1. genannten Pflichten, ist
IPN sofort nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
kann IPN im Wege einer Benutzungsordnung regeln. Verstöße
gegen essenzielle Bestimmungen berechtigt IPN nach erfolgloser
Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 - Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber IPN wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
2. IPN haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität noch dafür das sie frei von Rechten
Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er
Information übermittelt.
3. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf
Monopolübertragungswegen der Telekom eingetreten, gelten die im
Verhältnis von Telekom und IPN anwendbaren Bestimmungen für die
Haftung von IPN gegenüber ihren Kunden entsprechend.
4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei
Schäden, die durch die Inanspruchnahmen von IPN Diensten durch
die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen
entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder übermittlung
von Daten durch IPN nicht erfolgt ist der Höhe nach auf 5000,-DM
beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
5. Die Haftung von Schäden, die durch den Einsatz von IPN
gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht
werden, ist der Höhe nach beschränkt, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§6 - Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die IPN und
Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung
der IPN Dienste oder dadurch entstehen, das der Kunde seinen
sonstigen Obligationen nicht nachkommen.
§6a Erstellung von Webseiten
Der Kunde erhält das Recht die von IPN für Ihn erstellten Webseiten
auf einem Webserver zugänglich zu machen. Änderungen dieser Seiten
bedürfen der Zustimmung von IPN. Das Kopieren von teilen der Webseiten
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von IPN. Das entfernen von
Informationen ist nicht erlaubt. Die Webseiten verbleiben im Eigentum
von IPN der Kunde erhält das Recht zur Nutzung.
§7 - Software-/Warenlieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von IPN auf Dritte
übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder
konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in welchen die
Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und
Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von IPN.
3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der
Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der
durch IPN durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur
dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht einer von IPN entwickelten oder gelieferten
Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den
internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen
weder als ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht
für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle
Kopien den Original Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen
Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines
sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist
der Kunde gehalten, IPN unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von IPN
keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und IPN auf
Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche insbesondere
die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses
überlassen.
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen
davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder
wenn nach Auffassung von IPN eine Klage wegen der Verletzung
von Schutzrechten droht, so hat IPN das Wahlrecht zwischen
folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, das er keine Schutzrechte
mehr verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den
Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu
ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den
Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten
Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das
gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die
Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche
Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf
einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, das der
Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht
von IPN gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Zustellung durch
IPN ist gesondert abzugelten.
10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung die Geschäftsräume von IPN verlassen hat. Falls
der Versand ohne Verschulden von IPN unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft über.
§8 - Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte,
sind sofort fällig und vor Erbringung der Leistung zu zahlen.
2. Der Kunde verpflichtet sich am Lastschriftverfahren
teilzunehmen.
§9 - Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IPN berechtigt den Anschluss
zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet die
monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist IPN berechtigt von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, es sei denn, das IPN eine höhere
Zinsbelastung nachweist.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug
bleibt IPN vorbehalten.
§10 - Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von IPN kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem
Kunden stehen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzügerung aufgrund höherer Gewalt und
Ereignissen, die IPN die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber,
Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekom usw., auch
wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von IPN oder
deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmer bzw. bei den von IPN
autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat IPN
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Diese berechtigen IPN, die Lieferung bzw. die Leistung
um die Dauer der Belieferung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei
Wochen ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und
Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger
Leistungen (Kontingent) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des
Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
wenn der Kunde nicht mehr auf die IPN-Infrastruktur zugreifen
und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste
nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist
bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung
verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare
Beschränkungen vorliegen.
§11 - Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des IPN-
Netzes durch Dritte ist nur nach Genehmigung durch IPN gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird
die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der
ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des IPN-Netzes
durch Dritte entstanden sind.
§12 - Kundendienst
1. IPN wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
innerhalb der Bürozeiten beseitigen (Montags bis Freitags von
09:00 bis 16:00 Uhr). Zu diesem Zweck unterhält IPN eine Hotline,
die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch
oder per E-Mail erreicht werden kann.
§13 - Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, gelten die IPN unterbreiteten Informationen als nicht
vertraulich.
2. Soweit dies in international anerkannten technischen
Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden
Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
(Directory-Services).
§14 - Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle mit IPN abgeschlossenen Verträge ist
Nidda
§15 - Schlußbestimmungen
Diese AGB dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit
IPN. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit
erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von IPN bzw. der Dienste
der IPN-Network gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen,
die von den hier angegebenen Punkten abweichen,
bedürfen der Schriftform.
Last update: 10.10.2007
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