Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2001


§1 Zustandekommen des Vertrages mit Internet PoP Nidda (IPN).
1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der IPN kommt mit
   der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch IPN zustande.
   IPN kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen
   Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung 
   einer Bank abhängig machen.

2. IPN erhebt für Änderungen von bereits bestehenden 
   Benutzerkonten, soweit deren Umfang 2 Arbeitsvorgänge pro Monat 
   nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende 
   Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.

§2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der
   Leistungsbeschreibung von IPN sowie aus den bezugnehmenden 
   Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der 
   Gesellschaft bereit oder kann angefordert werden.

2. Die Leistungen von IPN werden auf dem Gebiet der BRD auf der
   Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen 
   Bundespost TELEKOM erbracht.

3. IPN behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern,
   zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. IPN ist ferner
   berechtigt Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 
   entsprechend.

4. Soweit IPN kostenlose Dienste und Leistungen erbringt
   können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
   werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
   ergibt sich daraus nicht.

§3 Kündigung des Vertrages
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das 
   Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 
   4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung muss IPN
   mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam 
   werden soll, zugehen.

§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet die Dienste von IPN sachgerecht
   zu nutzen.
   Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
   Tarifliste zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer i. V. m. der dem
   Kunden überlassenen Tarifliste fristgerecht zu zahlen;  
b) dafür zu sorgen, das die Netzinfrastruktur oder Teile davon
   nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
c) die Zugriffsmöglichkeit auf die IPN-Dienste nicht
   missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige 
   Handlungen zu unterlassen;
d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
   Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
   Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
   künftig für die Teilnahme an Diensten des IPN erforderlich
   sein sollten;
e) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu
   tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich
   zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung 
   besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
f) IPN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
   anzuzeigen (Störungsmeldung);
g) im Rahmen des zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine 
   Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen 
   ermöglichen oder die Beseitigung der Störungen erleichtern und
   beschleunigen;
h) IPN innerhalb eines Monates:
 - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte
   Änderung in der Person des Kunden;
 - bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften,
   Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, 
   Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder
   Kundengemeinschaften das hinzutreten oder ausscheiden
   von Personen; 
 - jede Änderung des Namens des Kunden oder der 
   Beziehung, unter der er in den Betriebsunterlagen von IPN
   geführt wird, anzuzeigen. 

2. Verstößt der Kunde gegen die in 1. genannten Pflichten, ist 
   IPN sofort nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das
   Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
   kann IPN im Wege einer Benutzungsordnung regeln. Verstöße 
   gegen essenzielle Bestimmungen berechtigt IPN nach erfolgloser
   Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
 
§5 - Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
   positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
   und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber IPN wie auch im
   Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 
   ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
   Handeln vorliegt.
           
2. IPN haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
   Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, 
   Richtigkeit oder Aktualität noch dafür das sie frei von Rechten 
   Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er 
   Information übermittelt.
        
3. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf 
   Monopolübertragungswegen der Telekom eingetreten, gelten die im 
   Verhältnis von Telekom und IPN anwendbaren Bestimmungen für die
   Haftung von IPN gegenüber ihren Kunden entsprechend.
           
4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen
   Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei 
   Schäden, die durch die Inanspruchnahmen von IPN Diensten durch
   die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen 
   entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder übermittlung 
   von Daten durch IPN nicht erfolgt ist der Höhe nach auf 5000,-DM
   beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
   vorliegt.
 
5. Die Haftung von Schäden, die durch den Einsatz von IPN 
   gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht 
   werden, ist der Höhe nach beschränkt, soweit nicht vorsätzliches
   oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§6 - Haftung des Kunden
   Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die IPN und 
   Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung 
   der IPN Dienste oder dadurch entstehen, das der Kunde seinen
   sonstigen Obligationen nicht nachkommen.

§6a Erstellung von Webseiten
   Der Kunde erhält das Recht die von IPN für Ihn erstellten Webseiten
   auf einem Webserver zugänglich zu machen. Änderungen dieser Seiten
   bedürfen der Zustimmung von IPN. Das Kopieren von teilen der Webseiten
   bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von IPN. Das entfernen von 
   Informationen ist nicht erlaubt. Die Webseiten verbleiben im Eigentum
   von IPN der Kunde erhält das Recht zur Nutzung. 

§7 - Software-/Warenlieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
   Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von IPN auf Dritte
   übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder
   konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in welchen die
   Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
           
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und
   Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von IPN.
         
3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der
   Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
   Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der
   durch IPN durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich 
   vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur
   dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
           
4. Das Nutzungsrecht einer von IPN entwickelten oder gelieferten
   Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den
   internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen
   weder als ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.

5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht 
   für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle 
   Kopien den Original Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen
   Schutzvermerke tragen.
           
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand 
   (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
   Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines
   sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist
   der Kunde gehalten, IPN unverzüglich schriftlich zu 
   benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von IPN 
   keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und IPN auf 
   Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche insbesondere
   die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses
   überlassen.
           
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen
   davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder
   wenn nach Auffassung von IPN eine Klage wegen der Verletzung
   von Schutzrechten droht, so hat IPN das Wahlrecht zwischen
   folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, das er keine Schutzrechte
   mehr verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den 
   Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, 
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu 
   ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den
   Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten
   Vertragsgegenstand gleichwertig ist, 
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das
   gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die 
   Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
      
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche
   Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf
   einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, das der
   Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht 
   von IPN gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
           
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders 
   vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Zustellung durch
   IPN ist gesondert abzugelten.
           
10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an
   die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
   zwecks Versendung die Geschäftsräume von IPN verlassen hat. Falls
   der Versand ohne Verschulden von IPN unmöglich wird, geht die
   Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft über.
           
§8 - Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte,
   sind sofort fällig und vor Erbringung der Leistung zu zahlen.
           
2. Der Kunde verpflichtet sich am Lastschriftverfahren 
   teilzunehmen.

§9 - Zahlungsverzug 
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IPN berechtigt den Anschluss
   zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet die 
   monatlichen Entgelte zu zahlen.
           
2. Bei Zahlungsverzug ist IPN berechtigt von dem betreffenden 
   Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
   Bundesbank zu berechnen, es sei denn, das IPN eine höhere 
   Zinsbelastung nachweist.
           
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug
   bleibt IPN vorbehalten.

§10 - Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von IPN kann der Kunde nur mit unbestrittenen 
   oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem
   Kunden stehen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
   nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
           
2. Liefer- und Leistungsverzügerung aufgrund höherer Gewalt und 
   Ereignissen, die IPN die Leistung wesentlich erschweren oder
   unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, 
   Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von 
   Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber,
   Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekom usw., auch
   wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von IPN oder
   deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmer bzw. bei den von IPN 
   autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat IPN 
   auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
   vertreten. Diese berechtigen IPN, die Lieferung bzw. die Leistung 
   um die Dauer der Belieferung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
   hinauszuschieben. 
           
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei
   Wochen ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und
   Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger
   Leistungen (Kontingent) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des 
   Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin 
   entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
   wenn der Kunde nicht mehr auf die IPN-Infrastruktur zugreifen 
   und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste
   nicht mehr nutzen kann,
 - die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist
   bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung 
   verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare 
   Beschränkungen vorliegen.

§11 - Nutzung durch Dritte 
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des IPN-
   Netzes durch Dritte ist nur nach Genehmigung durch IPN gestattet.
    
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
   ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird 
   die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein
   Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
           
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der
   ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
   durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des IPN-Netzes
   durch Dritte entstanden sind.

§12 - Kundendienst
1. IPN wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen 
   der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten 
   innerhalb der Bürozeiten beseitigen (Montags bis Freitags von 
   09:00 bis 16:00 Uhr). Zu diesem Zweck unterhält IPN eine Hotline,
   die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch
   oder per E-Mail erreicht werden kann.

§13 - Datenschutz  
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart 
   ist, gelten die IPN unterbreiteten Informationen als nicht 
   vertraulich.
           
2. Soweit dies in international anerkannten technischen
   Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden 
   Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
   (Directory-Services).

§14 - Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle mit IPN abgeschlossenen Verträge ist
   Nidda

§15 - Schlußbestimmungen
   Diese AGB dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit
   IPN. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, 
   auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit
   erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von IPN bzw. der Dienste
   der IPN-Network gelten diese Bestimmungen als angenommen. 
   Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine
   Geschäftsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen,
   die von den hier angegebenen Punkten abweichen, 
   bedürfen der Schriftform.


Last update: 10.10.2007
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